Immobilie geerbt: Was nun?
Wer eine Immobilie erbt, sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert. Eine der ersten, die geklärt werden sollte: Was ist die Immobilie wert? Denn der Marktwert bildet die wichtigste Grundlage für alle weiteren Entscheidungen bezüglich der Erbschaft – ob man die Immobilie behalten, die Erben auszahlen oder verkaufen will. Wir unterstützen Sie mit einer kostenlosen Schätzung und beraten Sie unverbindlich zum weiteren Vorgehen.
Was Sie über Erbengemeinschaften wissen müssen
Erbgemeinschaften sind als Übergangslösung gedacht. Besonders wenn eine Immobilie im Nachlass ist, bergen sie viele Risiken. Das muss nicht gleich ein Erbstreit sein: Sanierungen drängen sich auf, die Zusammensetzung der Erben ändert, oder ein Wohnsitz im Ausland erschwert die Sache zusätzlich. Eine zügige und faire Erbteilung ist deshalb letztlich das Ziel jeder Erbgemeinschaft. Nicht selten ist der Verkauf zum aktuellen Marktpreis für alle die beste Lösung.
Checklisten für alle Fälle
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Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten können beim Erben einer Immobilie entstehen?
Neben Steuern (Erbschaftssteuer, Grundstückgewinnsteuer bei einem Verkauf) sind bei einer Übernahme des Erbes die Kosten der Immobilie selbst zu beachten: Hypothekarzinsen, fällige Amortisationszahlungen, zwingende Renovierungen sowie regelmässige Unterhalts- und Nebenkosten, z.B. Heizung, Wasser, evtl. Gartenpflege, Versicherungskosten sowie Abgaben an Kanton oder Gemeinde.
Welche Steuern fallen beim Erbe einer Immobilie an?
Fast in jedem Kanton der Schweiz gibt es eine Erbschaftssteuer. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und nach dem Wert der geerbten Immobilie. In den meisten Kantonen sind Ehegatten, direkte Nachkommen, meist auch eingetragene Lebenspartner und Pflegekinder von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn nicht, ist die Höhe der Steuer nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: je entfernter verwandt, desto höher die Steuer.
Wann kann man eine geerbte Immobilie verkaufen?
Wichtig für die Praxis ist vorab, dass der Erbschein als Nachweis vorgelegt werden kann. Als Alleinerbe können Sie dann jederzeit verkaufen. Gibt es mehrere Erben (Erbengemeinschaft), so müssen alle Erben damit einverstanden sein, denn alle Entscheide bedürfen bis zum Abschluss der Erbteilung der Einstimmigkeit.
Welche Steuern fallen beim Verkauf einer geerbten Immobilie an?
Beim Hausverkauf wird in der Schweiz eine Grundstückgewinnsteuer, in manchen Kantonen eine Handänderungssteuer erhoben. Diese gilt nicht für einen Verkauf innerhalb der Erbengemeinschaft. Fällig wird sie bei einem Verkauf an Nicht-Erben. Wenn Sie die Immobilie übernehmen und eine Zeitlang selbst bewohnen, hängt die Höhe der Steuer bei einem späteren Verkauf von der Besitzdauer ab: je länger bewohnt, umso tiefer der Steuersatz.