FAQ: Haus oder Wohnung in Spanien kaufen

Willkommen zu unseren FAQ zum Thema Ferienimmobilien in Spanien! Hier finden Sie wichtige Informationen und spannende Einblicke. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Wohnung, ein Haus oder eine Finca in Spanien zu kaufen, sind Sie hier genau richtig.

FAQ

Wer kann ein Haus oder eine Wohnung in Spanien kaufen?

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Für Schweizer Bürger gibt es keine Einschränkungen für den Immobilienkauf, sofern die Immobilie zur Eigennutzung gekauft wird. Grundsätzlich kann also jede natürliche Person in Spanien eine Ferienimmobilie kaufen.

Was ist die NIE-Nummer und warum ist sie wichtig?

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Die NIE-Nummer ist eine Steueridentifikationsnummer für Ausländer in Spanien und eine Voraussetzung für den Kauf einer Immobilie. Sie kann beim spanischen Konsulat in der Schweiz oder durch einen spanischen Anwalt bzw. Berater beantragt werden.

Muss ich mit einem Immobilienmakler zusammenarbeiten?

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Ja, es wird empfohlen, mit einem vertrauenswürdigen lokalen Immobilienmakler zusammenzuarbeiten. In Spanien ist es üblich, dass mehrere Makler dieselbe Immobilie anbieten können.

Was ist ein Reservierungsvertrag?

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Ein Reservierungsvertrag legt die Bedingungen des Immobilienkaufs fest, einschliesslich des Preises. Bei Unterzeichnung ist eine Anzahlung von 1% des Kaufpreises erforderlich, die nicht erstattet wird, falls der Kauf nicht zustande kommt.

Was ist ein Optionsvertrag?

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Nach dem Reservierungsvertrag wird ein Optionsvertrag erstellt, der eine zusätzliche Anzahlung von 10% des Kaufpreises vorsieht. Diese Summe wird entweder an den Makler oder direkt an den Notar überwiesen

Wie erfolgt die finale Kaufabwicklung?

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Der finale Schritt ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Überweisung der Restzahlung des Kaufpreises an den Verkäufer. Hierfür ist ein spanisches Bankkonto notwendig.

Gibt es Unterschiede in den Zahlungsmodalitäten bei Neubauten?

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Ja, bei Neubauten können die Zahlungsmodalitäten abweichen. Details sollten im Voraus geklärt werden.

Wer hilft bei der Anmeldung von Versorgungsleistungen nach dem Kauf?

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Nach dem Kauf unterstützt eine «Gestoria», ein Dienstleistungsbüro für Verwaltungsformalitäten, den neuen Eigentümer bei der Anmeldung von Versorgungsleistungen und anderen behördlichen Formalitäten.

Wie kann ein Haus oder eine Wohnung in Spanien Drittfinanziert werden?

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Die Belehnung einer Zweitimmobilie in Spanien liegt tiefer als die üblichen 80% eines selbstgenutzten Eigenheims in der Schweiz. Dies bedeutet, dass mehr als 20% vom Kaufpreis als Eigenmittel verfügbar sein müssen. In den meisten Fällen verlangen die Banken mindestens 30 % Eigenkapital. Die genauen Details hängen jedoch von der Immobilie und dem zukünftigen Hypothekarnehmer ab.

Welche Kosten fallen mir als Käufer an?

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Bestandesimmobilien: Grunderwerbssteuer ca. 6 - 9%

Neubau: MWST von ca. 10% des Kaufpreises und Stempel und Beurkundungssteuer von ca. 1-1,5% des Kaufpreises.

Notargebühren: variabel je nach Art der Urkunde, ungefähr 0.25 - 1% des Kaufpreises.

Maklerprovision: Diese werden im Normalfall durch den Verkäufer getragen (es sei denn, der Immobilienmakler wird vom Kunden als Käufermakler beauftragt).

Welchen Mehrwert bietet Ihnen Walde Immobilien?

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Walde Immobilien bietet Ihnen beim Kauf Ihrer Ferienimmobilie in Spanien einen einzigartigen Mehrwert. Wir arbeiten eng mit Experten in Finanzierung und Steuerrecht sowie internationalen Immobiliennetzwerken zusammen, um Ihnen fundiertes Fachwissen und aktuelle Marktkenntnisse zu bieten. Unser vielfältiges Immobilienangebot passt sich stets an Markttrends und Ihre Bedürfnisse an, inklusive Zugang zu exklusiven Off-Market Immobilien. Wir überwinden sprachliche Barrieren und begleiten Sie sicher durch den gesamten Kaufprozess.

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