FAQ: Haus oder Wohnung in Italien kaufen

Willkommen zu unseren FAQ zum Thema Ferienimmobilien in Italien! Hier finden Sie wichtige Informationen und spannende Einblicke. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Haus oder eine Wohnung in Italien zu kaufen, sind Sie hier genau richtig.

FAQ

Können Schweizer Staatsangehörige in Italien ein Haus oder eine Wohnung kaufen?

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Ja, Schweizer Bürger dürfen in Italien Zweitwohnsitze erwerben, allerdings gibt es Beschränkungen bezüglich der Grösse der Immobilie.

Was sind die Grössenbeschränkungen für Schweizer beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in Italien?

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Die Immobilie darf eine maximale Nettowohnfläche von 200 m² und eine Grundstücksfläche von höchstens 1000 m² haben.

Können Schweizer Staatsangehörige die Grössenbeschränkungen umgehen?

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Ja, durch die Gründung einer Gesellschaft und den Erwerb der Immobilie über diese Gesellschaft können die Beschränkungen umgangen werden. In diesem Fall ist eine Vermietung der Ferienimmobilie möglich.

Wie können Immobilien mit landwirtschaftlicher Nutzung oder agritouristische Betriebe gekauft werden?

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Solche Immobilien können entweder mit einem nicht-professionellen oder professionellen landwirtschaftlichen Unternehmen erworben werden.

Gibt es für EU-Bürger Einschränkungen beim Immobilienkauf in Italien?

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Für EU-Bürger bestehen keine Einschränkungen beim Kauf von Immobilien zur Eigennutzung in Italien.

Was ist ein Reservationsvertrag (Proposta d'acquisto) und was beinhaltet er?

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Ein Reservationsvertrag ist der erste Schritt beim Kauf einer Immobilie in Italien. Mit ihm bekunden Käufer ihr ernsthaftes Interesse und leisten eine Anzahlung, die vom Kaufpreis abhängt und als Garantie dient.

Wie funktioniert die Anzahlung beim Reservationsvertrag?

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Die Anzahlung wird beim Immobilienmakler oder Notar hinterlegt. Ihre Höhe variiert je nach Kaufpreis der Immobilie.

Was geschieht nach der Anzahlung?

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Nach der Anzahlung unterzeichnen die Käufer den Vorvertrag (Preliminare) beim Notar, der die Zahlungsmodalitäten festlegt. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Zahlung von 20% des Kaufpreises auf ein spezielles Notarkonto erforderlich.

Was passiert mit meiner Anzahlung nach Unterzeichnung des Vorvertrags?

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Sofern kein Vorkaufsrecht vorliegt, überweist der Notar den geleisteten Betrag nach der Registrierung des Vorvertrags an den Verkäufer.

Wie wird der endgültige Kaufvertrag (Rogito) abgewickelt?

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Der Notar bereitet den endgültigen Kaufvertrag vor, der von allen Parteien unterzeichnet wird. Dabei wird der Restkaufpreis fällig.

Wie kann der Restkaufpreis bezahlt werden?

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Die Bezahlung erfolgt entweder auf das Konto des Notars oder per Sofortüberweisung direkt an den Verkäufer. Eine Direktzahlung an den Verkäufer erfordert oft eine spezielle Bankvereinbarung.

Wird die Urkunde registriert?

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Ja, nach der Unterzeichnung wird die Kaufurkunde im Grundbuch registriert. Der Notar überweist den Restkaufpreis an den Verkäufer, falls dies nicht schon direkt geschehen ist.

Ist die Zahlung mit einem Bankscheck üblich?

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Ja, in Italien ist die Zahlung mit einem nicht übertragbaren Bankscheck ein gängiges Verfahren, sofern der Käufer ein italienisches Bankkonto hat.

Wie kann eine Ferienimmobilie in Italien drittfinanziert werden?

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Die Belehnung einer Zweitimmobilie liegt tiefer als die üblichen 80% eines selbstgenutzten Eigenheims in der Schweiz. Dies bedeutet, dass oft mehr als 20% vom Kaufpreis als Eigenmittel verfügbar sein müssen. Die genauen Details sind jedoch vom jeweiligen Objekt und vom Hypothekarnehmer abhängig. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem für Italien spezialisierten Finanzierungspartner

Welche Kosten fallen mir als Käufer an?

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  1. Grundsteuer – 9% vom Katasterwert der Immobilie.

  2. Hypothekensteuer und Katastersteuer: Pauschalbetrag (ca. 100 Euro).

  3. Notargebühren: Kostenhöhe ist abhängig von Verkaufspreis und Urkundenart (zweisprachig, Nutzung eines Treuhandkontos, Hypothek usw.), durchschnittlich ca. 4.000 €.

  4. Maklerprovision: ca. 3 bis 4% zuzüglich Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis. In Italien ist es üblich, dass auch der Käufer eine Maklerprovision bezahlt.

Welchen Mehrwert bietet Ihnen Walde Immobilien?

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Walde Immobilien bietet Ihnen beim Kauf Ihrer Ferienimmobilie in Italien einen einzigartigen Mehrwert. Wir arbeiten eng mit Experten in Finanzierung und Steuerrecht sowie internationalen Immobiliennetzwerken zusammen, um Ihnen fundiertes Fachwissen und aktuelle Marktkenntnisse zu bieten. Unser vielfältiges Immobilienangebot passt sich stets an Markttrends und Ihre Bedürfnisse an, inklusive Zugang zu exklusiven Off-Market Immobilien. Wir überwinden sprachliche Barrieren und begleiten Sie sicher durch den gesamten Kaufprozess.

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