FAQ: Haus oder Wohnung in Frankreich kaufen

Willkommen zu unseren FAQ zum Thema Ferienimmobilien in Frankreich! Hier finden Sie wichtige Informationen und spannende Einblicke. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Wohnung oder ein Haus in Frankreich zu kaufen, sind Sie hier genau richtig.

FAQ

Wer kann ein Haus oder eine Wohnung in Frankreich kaufen?

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Für Schweizer Bürger gibt es keine Einschränkungen für den Immobilienkauf, sofern die Immobilie zur Eigennutzung gekauft wird. Grundsätzlich kann also jede natürliche Person in Frankreich eine Ferienimmobilie kaufen.

Was ist der erste Schritt beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in Frankreich?

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Der erste Schritt ist der Abschluss eines Vorvertrags («Compromis de vente») beim Notar, in dem die wesentlichen Kaufdetails wie Bezugstermin, Kaufpreis und die Bedingungen festgelegt werden.

Was beinhaltet das technische Gutachten («dossier de diagnostic technique – DDT»)?

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Das technische Gutachten, das der Verkäufer vor dem Vermarktungsstart erstellen muss, enthält wichtige Informationen über die Immobilie, wie z.B. den Zustand der Elektrik, Asbestvorhandensein und Energieeffizienz.

Gibt es eine Widerrufsfrist nach Unterzeichnung des Vorvertrags?

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Ja, nach Unterzeichnung des Vorvertrags hat der Käufer eine Widerrufsfrist von 10 Tagen, während der keine Anzahlung fällig wird.

Wann und wie viel muss als erste Anzahlung geleistet werden?

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Nach Ablauf der Widerrufsfrist wird eine erste Anzahlung von 5 bis 10% des Kaufpreises fällig, die innerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist.

Wie lange dauert es vom Vorvertrag bis zum endgültigen Kaufvertrag?

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Der Zeitraum zwischen dem Vorvertrag und dem endgültigen Kaufvertrag kann bis zu zwei bis drei Monate betragen.

Warum ist es wichtig, die Steuersituation in Frankreich zu überprüfen?

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Aufgrund der strengen Erbschaftsgesetze in Frankreich ist es für Käufer ratsam, ihre Steuersituation im Voraus zu klären, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu verstehen und zu berücksichtigen.

Wie kann eine Ferienimmobilie in Frankreich Drittfinanziert werden?

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Die Belehnung einer Zweitimmobilie liegt tiefer als die üblichen 80% eines selbst genutzten Eigenheims in der Schweiz. Dies bedeutet, dass oft mehr als 20% vom Kaufpreis als Eigenmittel verfügbar sein müssen. Die genauen Details sind jedoch vom jeweiligen Objekt und vom Hypothekarnehmer abhängig.

Welche Kosten fallen mir als Käufer an?

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  • Notargebühren werden i.d.R. zu 100% vom Käufer getragen.

  • Staats- und Gemeindesteuern Frankreich.

  1. Handänderungssteuer («droits de mutation»): Von jeweiliger Gemeinde abhängig. Erhoben werden diese vom zuständigen Notar.

  2. Immobilienvermögenssteuer: progressiver Steuersatz, abhängig vom jährlichen Verkehrswert.

  3. Gemeindewohnsteuer («taxe d'habitation»): Von jeweiliger Gemeinde abhängig.

  4. Gemeindegrundsteuer («taxe foncière»), von jeweiliger Gemeinde abhängig.

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